Jeder Katzenbesitzer ist dazu verpflichtet, seine Katze kastrieren zu lassen, wenn diese regelmäßig Zugang ins Freie hat.

 

Der genaue Gesetzestext im Tierschutzgesetz dazu lautet:

„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“

ThVO Anlage 1 Abs. 2 Z 10

Der Begriff „bäuerliche Haltung“ ist ein juristischer Ausdruck und kann zu Missverständnissen führen, da er oft wörtlich verstanden wird. Das zuständige Bundesministerium hat eindeutig festgelegt, dass der Begriff „bäuerliche Haltung“ ein Sammelbegriff für Katzen ist, die keinem Halter zugeordnet werden können, die aber ev. auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, ansonsten aber verwildert leben. Diese Tiere kann man auch als Streuner bezeichnen.

Für alle anderen auf einem Bauernhof lebenden Katzen gilt die Kastrationspflicht. Ebenso trifft dies auf Kater zu.

Bei beiden Geschlechtern wird eine Kastration (= Entfernung der Eierstöcke und Gebärmutter bzw. der Hoden) durchgeführt.

Eine Sterilisation (= Unterbindung der Eileiter bzw. Samenleiter) wird bei Katzen nicht durchgeführt.